Tätigkeitsverbot und Parteiverfahren
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Bei meiner Ankunft in Eisenhüttenstadt sagte Heidi mir, Hans Hörath habe bereits viermal angerufen. »Du sollst unbedingt zurückrufen!« Ich sah dafür keinen Grund. Worum es Hörath ging, war ja klar. Am Karfreitag standen dann Hans Hörath und Klaus Klasen früh bei mir in Hammerfort vor der Gartenpforte. Devot baten sie um Einlass. Nach kurzem Herumgerede, Heidi stellte jedem einen Becher Kaffee hin, wurde deutlich: Die Genossen mochten zu gern herausfinden, mit wem ich alles in Verbindung stand. Wer mir geholfen hat. Was seien das für Kräfte?
Die Genossen führten einen Auftrag aus. Den nahmen sie ernst. Hans Hörath bereitete das keinerlei Probleme. Klasen hingegen war völlig durcheinander. Er fürchtete sichtlich um seinen Ruf als linientreuer Nomenklaturkader, weshalb er, mehr an Hörath als an mich gewandt, mit belegter Stimme wiederholt beteuerte, dass er mir »das niemals zugetraut« hätte. Und wie enttäuscht er sei. Mir ginge es da nicht anders, hielt ich ihm entgegen. Wenn Hans ein Mitglied des Kollegiums aushorche, deutete ich an, sei das ja mehr oder weniger normal. Wenn aber ausgerechnet er als Vorsitzender dazu Beihilfe leiste, sei das mit seinem Amt für mich nur schwer zu vereinbaren. Meine Antworten befriedigten die Genossen ganz und gar nicht. Höraths Aufforderung an mich, kurzfristig »Ursachen und Gründe« meines »gegen die Partei gerichteten Verhaltens in straffer Form schriftlich niederzulegen und der Bezirksleitung zu übergeben«, setzte den Schlusspunkt unter das peinliche Theater. Da staunte ich nun wieder. Die glaubten ernsthaft noch daran, die alte Masche der Parteidisziplin würde bei mir ziehen und ich würde ihnen frei Haus ein Geständnis liefern. Bevor sie unverrichteter Dinge abzogen, forderte Klasen mich noch auf, an der für Ostermontag um 10 Uhr einberufenen Vorstandssitzung teilzunehmen.
Montag fuhr ich pünktlich nach Frankfurt. Ich stellte mich am Carthausplatz hin. Woher die Herren und Damen des Vorstands an diesem Vormittag kommen würden, das wollte ich mir genauer ansehen. Meine Vermutung wurde bestätigt: Klaus Klasen, Christa Seidler, Rolf Stam-minger und Michael Dreydorf bogen - alle schön hintereinander mit dem vorgeschriebenen Abstand fahrend - aus Richtung der SED-Bezirksleitung kommend kurz vor zehn in die Oderallee ein. Hörath hatte seinen Pappenheimern also noch einmal den Rücken gestärkt, sie auf die Parteilinie eingeschworen.
Pünktlich um 10.30 Uhr betrat ich die Geschäftsstelle des Vorstands. Kaum hatte ich mich gesetzt, verkündete Klasen mir mit puterrotem Kopf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Nach einer kurzen Pause, während der ich das Sitzungszimmer verlassen musste, verlas Klasen den Beschluss des Vorstands, mit dem mir »wegen staatsfeindlicher Handlungen« ein sofortiges Tätigkeitsverbot auferlegt wurde. Sie funktionierten perfekt, meine lieben Kollegen, als Hüter und Wahrer des sozialistischen Rechts waren sie jederzeit bereit, sich zu verbiegen, um bloß nicht politisch schiefzuliegen.
Den von mir erhobenen Einwand, sie hätten das entscheidende Beweismittel für ihre Urteilsfindung - das inkriminierte Buch - doch gar nicht gelesen, würgte Dreydorf ab: »Vormundschaftlicher Staat - der Titel sagt doch alles, oder?« Auf diesen Ton war seine Argumentation gestimmt, mit der er begründete, warum er kein Bedürfnis verspüre, das von mir »zu-sammengeschmierte Machwerk in die Hand zu nehmen«. Meine Kanzlei durfte ich nun nicht mehr betreten. Zur Abwicklung der von mir übernommenen Mandate wurde ein Vertreter bestellt. Er sollte auch auf Heidelore achten, die ja weiterhin in der Friedrich-Engels-Straße praktizierte, und natürlich melden, wie meine Klienten auf meinen Raus-schmiss reagierten. Als Spitzel überzeugte der von den Sicherheitsorganen ausgewählte Kollege nicht. Ihn plagten bald schon moralische Skrupel. Wie sein Führungsoffizier in einer Aktennotiz vermerkt hat, weigerte er sich bereits im Spätsommer, die angeordnete Überwachung fortzuführen.
Unter Hans Höraths Vorsitz und dem strengen Blick eines angereisten Aufpassers namens Rodig, seines Zeichens Leiter der Abteilung 7 des Ministeriums der Justiz, versammelte sich am nächsten Tag meine Parteigruppe im Sitzungssaal der SED-Bezirksleitung. Wie bei solchen Abrechnungen üblich, gaben alle Genossen ohne mich dabei anzuschauen einzeln zu Protokoll,
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Cover des Rowohlt-Buches, März 1989
wie sehr sie mein staatsfeindliches Handeln verabscheuten. Sie urteilten über mich in der ihnen vorgeschriebenen Art und Weise: »Henrich betreibt das Geschäft des Klassenfeindes!« Oder in der milderen Variante: »Henrich hat das Vertrauen der Grundorganisation missbraucht!« Nur Rechtsanwalt Alexander Ullmann tanzte aus der Reihe. Er weigerte sich, über meinen Partei-ausschluss mit abzustimmen, weil er mein Buch noch nicht gelesen hätte. Ein gegen den Stachel lockender Couragierter mitten in einem Häuflein Angsthasen! - Wie sich an diesem Tag miserable Schauspieler in vorgeschriebenen Rollen übten und ausgerechnet jene Genossen hämisch wurden, die nicht einmal selbst für die Rentabilität ihrer Praxen sorgen konnten, das war sehenswert. Ob meine braven Kollegen aus dieser Posse etwas gelernt haben? Fast alle traten zwar ein Dreivierteljahr später aus der SED aus. Ob damit aber garantiert war, dass sie sich nicht bei passender Gelegenheit wieder an einer Hetzmeute beteiligen würden, vielleicht mit weniger Eifer, aber auf die eine oder andere zeitgenössische Weise, dürfte fraglich sein.
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Hinter den Kulissen
Überraschend war: Die Geheimen schlugen nicht zurück. Sie holten mich nicht einmal zur Vernehmung ab. Einen halben Kilometer von unserer Schleusenmeisterei entfernt stellten sie am Waldrand einen alten Schäferkarren hin. Da lümmelten sie herum, tranken ihren in Thermoskannen mitgeführten Kaffee, aßen ihre Stullen und qualmten eine Zigarette nach der anderen. Durch einen Feldstecher sahen wir ihnen dabei zu. Wenn ihre als »Angler« kostümierten Streifen morgens unauffällig an unserem Anwesen vorbeischlurften, kam ich mir manchmal vor, als sei ich über Nacht zum Hauptdarsteller in einer Komödie avanciert. Petrijünger kamen an unserem Wohnhaus zwar hin und wieder mal vorbei. Aber die trugen Ruten und Kescher nicht wie Gewehre über ihren Schultern. Was sollte dieses Kasperletheater?
In einer Kiefernschonung neben dem Dammweg zu unserem Grundstück lag fortan ein Aufklärer, der die Zufahrt zu uns beobachtete und jeden Besucher fotografierte. Einmal stürmte ich wütend auf sein Versteck los, lauthals schreiend, ich würde mir den Affenzirkus nicht mehr länger mit ansehen. Als ich dann aber einen jungen Mann im Tarnanzug unter Kiefernzweigen hervorkrabbeln sah, mit drei (!) Fotoapparaten vor seiner Brust, der irgendetwas von »Rehe knipsen« stammelte, ärgerte ich mich doch sehr über mein Toben. Mein hysterisches Gehabe zeigte mir, wie wenig ich verinnerlicht hatte, dass es völlig unnütz und zudem gemein war, Zorn oder Hass in Worten blicken zu lassen.
Das Gebaren der Operativniks wunderte mich. Blieben sie absichtlich untätig? Um das Interesse der Öffentlichkeit an meinem Fall nicht anzuheizen? Wollten Honecker und die Granden seines Sicherheitsapparats dem Westen demonstrieren, wie souverän sie sein konnten? Ausschlaggebend für die mich überraschende Zurückhaltung war - die Akten belegen es - eine zwischen Mielkes Stellvertreter, Generaloberst Rudi Mittig, und Egon Krenz sofort nach der Konfiskation meines Buches abgesprochene Weisung an die Bezirksverwaltung in Frankfurt.
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Das Kollegium der Rechtsanwälte interessierte die beiden Experten für Sicherheit und Ordnung dabei herzlich wenig. Die an Mittig herangetragene Bitte des Vorstands und der Parteileitung des Kollegiums der Rechtsanwälte, mich »durch Aktivitäten« des Staatssicherheitsdienstes »von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung der Parteigrundorganisation abzuhalten«, fand jedenfalls kein Gehör (offenbar fürchteten die Genossen Rechtsanwälte einen Eklat in der geschilderten Parteiversammlung, weshalb sie mich mal so ganz nebenbei »zuführen« lassen wollten). Unter Hinweis auf die getroffene Absprache mit Egon Krenz, wonach »politischer- und staatlicherseits Maßnahmen durchzuführen sind«, man jedoch »strafprozessuale Maßnahmen« zu unterlassen habe, erteilte der Generaloberst eine Absage und verfügte zeitgleich gegenüber seinen eigenen Mannen: »Wenn Maßnahmen von unserem Organ durchzuführen sind, erfolgen entsprechende Weisungen nach zentraler Abstimmung und Entscheidung.«
Egon Krenz ließ sich die mit Generaloberst Mittig ausbaldowerte Verfahrensweise absegnen. Das SED-Politbüro, die Altherrenriege, welche sich als eine Art Überregierung verstand, versammelte sich immer dienstags ab zehn, um über anstehende politische Fragen zu entscheiden. In Hausmitteilungen an diejenigen, denen eine Teilnahme an der Sitzung aus Termin- oder Krankheitsgründen nicht möglich war, wurde zu deren Information die aktuelle Beschlusslage referiert. In der Hausmitteilung vom 28. März informierte Egon Krenz Erich Honecker, wobei er »noch einmal auf das Machwerk von Henrich« zurückkommt, dass er Generaloberst Mittig gebeten habe, »eine Einschätzung vorzunehmen«. Und er schlug mit der Bitte um Bestätigung vor: »Gegenwärtig sollte von strafrechtlicher Verfolgung Abstand genommen werden.« Honecker war einverstanden. Er autorisierte die empfohlene Vorgehensweise durch eine handschriftliche Randbemerkung (»richtig«) und setzte seine Paraphe (»EH«) auf die Hausmitteilung, bevor er verfügte: »Zurück an Gen. Krenz«. Fünf Tage später lag ein von Mittig bestelltes »Gutachten« in siebenfacher Ausfertigung vor. Ob Honecker es gelesen hat? Jedenfalls hat er sein Exemplar mit einer handschriftlichen Notiz »EH 10.4.89« versehen. Pedantisch, wie der Mann gewesen ist, wird er das Pamphlet wohl wenigstens überflogen haben.
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(Seitenlang sind darin die von mir verschuldeten Angriffe auf »die verfassungsmäßig verankerten politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der DDR« aufgelistet und unter strafrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt. Hier ein kurzer Auszug: »Ausgehend vom Inhalt der vorliegenden Schrift können folgende strafrechtliche Einschätzungen getroffen werden: Die durch den BRD-Verlag herausgegebene Schrift des HENRICH >Der vormundschaftliche Staat - Vom Versagen des real existierenden Sozialismus greift durch die in ihr enthaltenen Diskriminierungen der gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung an und erfüllt damit objektiv die Tatbestandsanforderungen einer Schrift im Sinne der staatsfeindlichen Hetze gemäß § 106 Absatz 1 Ziffer 2 StGB. Da sich HENRICH entsprechend den Darlegungen in dem Nachwort des Buches der strafrechtlichen Konsequenzen einer Veröffentlichung dieser Schrift bewusst war, liegen somit die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf dieser Rechtsgrundlage vor. Sollte aus rechtspolitischen Gründen eine Verfolgung dieser Straftat als Staatsverbrechen nicht zweckmäßig sein, so wäre eine rechtliche Bewertung dieses Buches auch als Schrift im Sinne der öffentlichen Herabwürdigung gemäß § 220 Absatz 2 StGB möglich. In beiden Fällen hat eine strafrechtliche Verfolgung HENRICHS allerdings zur Konsequenz, dass eine Weitergabe dieser Schrift durch andere Personen ebenfalls objektiv die Tatbestände der staatsfeindlichen Hetze bzw. der öffentlichen Herabwürdigung in der Alternative der Verbreitung von Schriften begründet und zur Prüfung dessen sich in derartigen Fällen strafprozessuale Maßnahmen erforderlich machen.«)
Es wäre falsch zu sagen, Krenz und Mittig hätten in dieser letzten Phase der DDR, belehrt durch eine sich verändernde Wirklichkeit, ernsthaft auf das Recht und nicht mehr auf die Fallen, Ränke und Täuschungsmanöver der Staatssicherheit gesetzt. Selbst ein so liebenswerter Zeitgenosse wie Günter de Bruyn trägt ja heute zu einer daraufhinauslaufenden Legendenbildung bei, wenn er in seiner Biografie hervorhebt, die DDR der achtziger Jahre könne im Vergleich mit den Fünfzigern »fast als Rechtsstaat gelten«.
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Richtig ist daran lediglich, dass auch die DDR in den Achtzigern nicht mehr daran vorbeikam, alltägliche Fragen des Gemeinschaftslebens über weite Strecken in einer Weise zu regeln, die sich äußerlich von einer formal rechtsstaatlichen Lösung kaum mehr unterschied. Dennoch: Das Haus des Rechts haben die politbürokratischen Gerichtsherren bis zur letzten Minute beschädigt, wofür ihr Umgang mit mir ein anschauliches Beispiel bietet. Das Wesen des Rechts besteht nun einmal in der Förmlichkeit, in seiner Sichtbarkeit und Öffentlichkeit. Empörend an den Geheimbefehlen, welche Honecker, Mielke, Krenz und Mittig verschickten, war ja gerade der Mangel an jeder Förmlichkeit. In Hinterzimmern zwischen diesen geborenen Verfolgern ausgekungelte Taktiken galten als Verfügungen einer Strafgerechtigkeit. Mag eine solche Durchgriffsmöglichkeit im Einzelfall aus Zweckmäßigkeitserwägungen auch einmal zugunsten eines Betroffenen genutzt worden sein, wird daraus trotzdem kein rechtsstaatliches Handeln. Vor dem Runden Tisch - leider war ich in der betreffenden Sitzung nicht anwesend - und in seinem Buch »Wenn Mauern fallen« hat sich Krenz damit gebrüstet, dass er im Hinblick auf meine Person, nachdem es »große Verstimmungen« gegeben hätte, verhindern konnte, »dass eine strafrechtliche Verfolgung stattfand«.
Was Krenz bei seinem Auftritt am Runden Tisch nicht erwähnte, war, dass statt einer Anklage laut der von ihm und General Mittig getroffenen Absprache »politischer- und staatlicherseits Maßnahmen« durchgeführt werden sollten. Die waren zwar weniger auffällig, aber dafür umso hinterhältiger. Ein Schwerpunkt in dem daraus resultierenden Maßnahmenkatalog bestand darin, meinen Ruf als Autor und Anwalt zu ruinieren. Gegen die von den Tschekisten lancierten Rezensionen in Samisdat-Blättern konnte ich mich dank Erika Drees verteidigen. Bei anderen Interventionen dauerte es aber, bevor ich davon überhaupt hörte. So wunderte ich mich natürlich, warum der einflussreiche westdeutsche Anwaltsverein nach dem Bekanntwerden des mir auferlegten Berufsverbotes keinerlei Reaktion zeigte, obwohl er sonst gegen jede politische Verfolgung von Kollegen überall auf der Welt protestierte. Christian Boos hat in seinem Buch über die DDR-Anwaltschaft »Im goldenen Käfig« die Gründe für das Schweigen dargelegt.
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Im Mai 1989 fuhren Gregor Gysi, Friedrich Wolff und Wolfgang Vogel zum Deutschen Anwaltstag nach München. Laut einem MfS-Protokoll wurde im Vorfeld dieser Reise eine »Argumentationsdisposition« zu meinem Fall in einem Gespräch zwischen dem Minister der Justiz, einer Vertreterin des Zentralkomitees und Gysi ausgetüftelt, in der als Grund für das mir auferlegte Berufsverbot festgelegt wurde: »Mandanten getäuscht - das ist unmöglich.« Nach der Rückkehr in die DDR schrieb Friedrich Wolff einen Reisebericht für den Justizminister, in dem er das Treffen mit den Granden des westdeutschen Anwaltsvereins schildert. Zum Fall Henrich, heißt es da, »sprachen wir alle und erklärten, dass er mit einem Buch und den darin vertretenen Auffassungen über die Justiz in der DDR sich selbst die Möglichkeit genommen hätte, seine Funktion als Organ der Rechtspflege zu erfüllen«. Stolz verweist Wolff auf die mit dem DAV ausgekungelte deutsch-deutsche Argumentation gegenüber der Presse. Die DAV-Spitze unterbreitete den ostdeutschen Kollegen verschiedene Versionen, um neugierige Journalisten abzuwimmeln. »Wir entschieden uns für die kürzeste ... Sie lautete in etwa: Wir haben uns mit dem Fall beschäftigt und haben nichts weiter dazu zu sagen.«
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Ächtung und Zuspruch
Man kannte jetzt meinen Namen. Dafür hatten die westlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten gesorgt. Bereits in den ersten zwei Wochen nach dem Erscheinen meines Buches berichteten in vier Fernsehsendungen und im Deutschlandfunk sowie im RIAS Kommentatoren ausführlich über mich und mein politisches Anliegen. 15 Tageszeitungen brachten Buchbesprechungen. Automatisch waren natürlich auch die DDR-Lobbyisten zur Stelle, die ihre Visionen von einem sozialistischen Deutschland östlich der Elbe durch mich gefährdet sahen. Sie attackierten mich, wo sie nur konnten. Selber nutzte ich jedes Angebot, mich in Interviews zu äußern. Das gab mir Schutz. Die Begeisterung, mit der mein öffentlich zelebriertes Aufbegehren gegen den vormundschaftlichen Staat vom Publikum aufgegriffen wurde, bescherte mir bei allem um meine Person veranstalteten Rummel frühzeitig die Einsicht, dass keinesfalls das mediale Spektakel bedeutungsvoll war, sondern etwas weit weniger Ins-Auge-Stechendes - nämlich das, was in den »Köpfen« der Leute passierte. Zweifellos war das von größerem geschichtlichen Gewicht als das persönliche Risiko, welches ich eingegangen war und das ich mir zugutehalten konnte.
Wo immer ich mich in den folgenden Wochen blicken ließ, ob in der Kaufhalle, beim Bäcker, Fleischer oder im Postamt, überall traten wildfremde Menschen auf mich zu, die mir freudestrahlend und händeschüttelnd ihr »volles Einverständnis« mit dem versicherten, was sie bei Kennzeichen D gesehen oder in einem Interview mit mir am Vorabend gerade gehört hatten. Sie wiederholten meistens zwei Stichworte, die sie sich gemerkt hatten: Vormundschaftlicher Staat, Wohnhaft in der DDR! Keine Frage, das waren Losungsworte! Sie wirkten wie Brandbeschleuniger. Die Wirksamkeit solcher Worte, ihre aufrührerische Tiefe und Sprengkraft, die alles beiseitefegte, was mir Ideologen aus Ost und West entgegneten - das bleibt eines meiner schönsten Erlebnisse am Vorabend der anstehenden Revolte.
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Was mich besonders rührte? Am Rand des Treidelpfades zwischen Schlaubehammer und Hammerfort montierten mir Unbekannte ein weiß gestrichenes Blechschild an einen Zaun, auf das sie in schwarzer Normschrift fein säuberlich Rolf-Henrich-Damm gepinselt hatten. Als ich das las, wusste ich, dass ich auf aktionsbereite Unterstützer bauen konnte. Es gab unter ihnen Helden, die Kopf und Kragen riskiert haben, um sich mit mir zu solidarisieren.
Meine Rechtsanwaltskanzlei, die ich ja nicht mehr betreten durfte, befand sich in der Friedrich-Engels-Straße 1. Neben dem Hauseingang hing das übliche großformatige, emaillierte Namensschild. Nur einen Steinwurf davon entfernt, direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite, hatte die Kreisverwaltung der Staatssicherheit ihren Sitz. Im Vorgarten ihres Dienstgebäudes schüchterte eine schwenkbare Überwachungskamera an einem Stahlmast jeden ein, der dort vorbeikam. Wie in einer Sofortmeldung vom 9. April an die Bezirksverwaltung der Staatssicherheit in Frankfurt vermerkt ist, trug sich ausgerechnet hier, unter den Augen der Geheimpolizei, Folgendes zu: »Schmiererei im Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt - Am 9.4.89 wurde um 6.55 Uhr durch den Mitarbeiter der SED-Kreisleitung, Gen. Grondke, bekannt, dass am Gebäude der Staatlichen Versicherung Friedrich-Engels-Str. 1, Ecke Fritz-Heckert-Str. 5, eine Schmiererei festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um ein kariertes Blatt Papier, Format A 4, das auf das Namensschild des Rechtsanwaltes Henrich geklebt wurde. Auf dem Blatt Papier steht: Wer die Wahrheit sagt, wird von Euch >gesperrt<! Alle Hochachtung vor dem, der die Wahrheit sagt! Ihr verurteilt jeden, der seine offene Meinung äußert! Es sind viele, die zu ihm stehn! Denkt Ihr, dass alle Eure >beschissene< Meinung teilen?«
Die in einer solchen Aktion steckende Couragiertheit ist für mich heute noch bewundernswert. Hier hatte sich ein echter Jünger'scher Waldgänger zu Wort gemeldet, um unseren Tschekisten in einer Sprache zuzusprechen, die ihnen verständlich war. Leider weiß ich bis heute nicht, wer damals den Mumm aufbrachte, den Geheimen diese hübsche Notiz ins Stammbuch zu schreiben.
Verständlicherweise war den Großkopfeten in der Partei die breite Zustimmung ein Dorn im Auge. Hastig wurden in der ganzen Region Versammlungen einberufen, in denen nach den Funktionären nun auch
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die Werktätigen darüber aufgeklärt wurden, wie man den »Fall Henrich« politisch korrekt einordnen müsse.
Die dabei aufgebotenen Argumente für meine Ächtung fruchteten jedoch kaum mehr. Die Menschen wollten die ihnen eingebläute Sichtweise nicht hinnehmen. Man ließ sich nicht mehr vorschreiben, wie man mich, den »Verräter«, zu sehen hatte. Etliche Mandanten von mir verwiesen auf die Hilfe, die sie durch mich als Anwalt erfahren hatten, und erklärten unumwunden, dass sie meinen Rausschmiss aus der Partei und das mir auferlegte Tätigkeitsverbot für einen unverzeihlichen Fehler hielten. In Frankfurt empörte sich sogar eine Gerichtsangestellte darüber, dass, wie sie sagte, »dieser fähige Jurist, der mit seinen Standpunkten eine Verbesserung der Rechtsprechung anstrebte, ohne gründliche, sachliche Diskussion von der juristischen Arbeit ausgeschlossen wurde, so dass er nunmehr durch Wäschesortieren im Dienstleistungskombinat seinen Lebensunterhalt verdienen muss«. Auch wenn es sich nur um ein Gerücht handelte, war dies eine unverzeihliche Meinungsäußerung, welche die damalige Direktorin postwendend an die Abt.
VIII des MfS meldete.Es war mir klar, dass sich immer mehr Genossen aus der Parteidisziplin lösten. Aber die SED-Führung glaubte weiterhin daran, die öffentliche Meinung noch anhand ihrer veralteten Vorstellungen bestimmen zu können. Wie weit sie sich tatsächlich von der gesellschaftlichen Realität entfernt hatte, wurde auf ihrem April-Plenum deutlich. Christa Zellmer, Mitglied des ZK und 1. Sekretär der Parteiorganisation im Bezirk, verkündete hier noch einmal vollmundig:
»Nicht unbekannt, liebe Genossen, ist die Taktik des Feindes, Dissidenten aufzubauen, die sich dann zum Sprachrohr angeblich vieler Gleichgesinnter aufschwingen möchten. Dazu hat sich auch der ehemalige Genosse und Rechtsanwalt Rolf Henrich aus Eisenhüttenstadt hergegeben. Mit seinem die sozialistische Staats- und Rechtsordnung verunglimpfenden Machwerk, das vom Rowohlt-Verlag der BRD unter dem Titel >Der vormundschaftliche Staat - Vom Versagen des real existierenden Sozialismus< herausgebracht wurde, entlarvte sich Henrich als Erfüllungsgehilfe antisozialistischer Kräfte gegen die DDR. Auch seine staatsfeindlichen Äußerungen in BRD-Medien offenbaren seinen politischen Standort. Es ist kein Wunder, dass die imperialistische BRD-Journaille Henrich als Kronzeugen für eine neue Verleumdungskampagne gegen die DDR und die Politik unserer Partei nutzt. In der Mitgliederversammlung der Grundorganisation des Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirkes Frankfurt (Oder), die Henrich aus der Partei ausschloss, wurde sichtbar, dass er sich des partei- und staatsfeindlichen Charakters seiner Handlungen bewusst war. Das Buch wurde von ihm von Anbeginn zur Veröffentlichung in der BRD geschrieben. Dementsprechend tarnte er sich und handelte er konspirativ. Henrich verstand es, seine Parteiorganisation über seine wirklichen ideologischen Auffassungen und Haltungen zu täuschen, obwohl er bereits seit vielen Jahren feindlichen Ideologien erlegen war. Sein Vorgehen kann nur als Versuch gewertet werden, mit Hilfe des Gegners die Partei zu zersetzen, die marxistisch-leninistische Theorie zu entstellen und die Errungenschaften der 40-jährigen Entwicklung der DDR zu verleumden. Die Geschichte wird über den Verräter Henrich wie über seinesgleichen vor ihm hinweggehen. Die DDR jedoch setzt unter Führung unserer marxistisch-leninistischen Partei ihren Weg als sozialistischer Rechtsstaat mit entfalteter sozialistischer Demokratie, gesicherten Menschenrechten, innerer Stabilität und volkswirtschaftlicher Dynamik zum Wohl des ganzen Volkes unaufhaltsam fort.«
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Henrich 2019